… bei Gebäuden
- Parkplatz sollte breit genug sein (3,5 Meter)
- Stufenlos erreichbare Eingänge (maximaler Höhenunterschied: 3 cm)
- Rezeption, abgesenkter Besprechungsplatz für Rollstuhlfahrer
- Restaurant/Speiseraum ebenerdig erreichbar
- Rollstuhl WC im Restaurantbereich
- WC-Anlagen mit ausreichender Türbreite und Fläche [Rollstuhl-Wendekreis 150 cm]
- Lift-Bedienungsfelder vom Rollstuhl aus erreichbar (Türbreite= 80 cm, Tiefe= 140 cm, Breite= 110 cm)
- Türen die sich leicht öffnen lassen oder selbst öffnen, ausreichende Breite von 80 cm
- Zimmer ebenerdig oder über Lift stufenlos erreichbar
- Sanitärbereich im Zimmer für Rollstuhlfahrer geeignet (ausreichende Türbreiten, befahrbarer Duschplatz)
- Einfache, leicht verständliche Beschilderungen
- Schilder, Klingeln, Lichtschalter, Türschnallen in erreichbarer Höhe
- Tastbare Schilder für Sehbehinderte [z.B. im Lift]
- Akustische Anzeigen für Hörbehinderte
… bei Gehsteigen, Wegen und Plätzen
- Keine Stufen und Stiegen ohne eine Rampe
- Rampen nicht schmäler als 100 cm mit einer Steigung von maximal 8 – 10% [Wendelrampen: 150 cm/6%]
- Handläufe neben Rampen und an Stiegen für Gehbehinderte
- Gehsteigabschrägungen bei markierten und nichtmarkierten Fußgängerübergängen mit einem maximalen Höhenunterschied von 3 cm
- Gehsteige nicht schmäler als 120 cm und mit einem Quergefälle nicht über 2%
- Ausreichend Behindertenparkplätze in der Nähe der stufenlos erreichbaren Eingänge von Gebäuden bzw. Gehsteigen – Mindestbreite 350 cm
Möglichkeiten für eine barrierefreie Zukunft
Menschen ohne Behinderung nehmen die Barrieren, die den Betroffenen den Alltag auf vielfältige Art erschweren, meist schwer oder gar nicht wahr. In der heutigen Zeit ist es selbstverständlich so schnell als möglich überall zu sein. Für Menschen mit Handicap schaut das jedoch oft ganz anders aus.
Hier kann der Weg zur Behörde, zur Post, zum Arzt, zum Einkauf, bei der Wohnungssuche oder bei einer Reise uvm. zum unüberwindbaren Problem werden.
Die Bemühungen dürfen trotz aller bereits unternommenen Anstrengung für ein barrierefreies Umfeld, nicht nachlassen. Es ist, obwohl Gesetze schon positiv geregelt wurden, noch viel zu tun.
Barrierefreiheit im baulichen Bereich kommt nicht nur behinderten Menschen zugute, auch älteren Menschen, Menschen mit vorübergehenden Verletzungen, Müttern mit Kinderwägen usw., es ist einfach mehr Komfort.
Barrierefreiheit nützt allen Menschen!
Für manche aber ist ein barrierefreies Umfeld unentbehrlich!
Viele bauliche Barrieren entstehen durch mangelnde Information.
Eine fachlich qualitätsvolle Information führt somit schon ein Umdenken im Planungsbereich herbei.
Mit dem Handbuch „Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen“ erhalten Sie Anleitungen für barrierefreies Bauen. Die Broschüre ist mit Texten, Skizzen und Grafiken dokumentiert.
Sie dient als Vorlage für praktische Arbeiten, als Planungshilfe für Architekten, Bauämter, Bauherren, im Privatbereich, bauausführende Firmen, als Ideengeber für Schulen uvm.
Folgende Beratungsstellen helfen weiter:
- Stadtbaudirektion Graz, Referat Barrierefreies Bauen, Europaplatz 20, 8020 Graz, 0316/872-3552
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 15A, Energie und Wohnbau, Technik, Referat Wohnbau, Landhausgasse 7, 8010 Graz,
Tel.: +43 (316) 877-2931, Fax: +43 (316) 877-4569, E-Mail: abteilung15@stmk.gv.at - Behinderten-Selbsthilfe-Gruppe Hartberg Fürstenfeld, Sparkassenplatz 4, 8230 Hartberg, 03332/65 405, Stefan Pflanzl
- Beratungszentrum des Odilien-Institut, Leonhardstraße 130, 8010 Graz, 0316/322 667-0
- Steirischer Landesverband der Gehörlosenvereine im Österreichischen Gehörlosenbund, Kalvariengürtel 67, 8020 Graz, Tel: +43 0316 680 271, Fax: +43 0664/12 63 576, E-Mail: office@stlvgv.at
Wir beraten gerne zum Thema „barrierefreies Bauen“, somit sind Sie sicher, Fehler erst gar nicht zu machen!